Leider kam es nun doch am 24.01.2024 zum Insolvenzantrag der Bayreuth Tigers GmbH gestellt hat. Wir als Stammverein bedauern das zutiefst. Offensichtlich hat die wirtschaftliche Entwicklung der Bayreuth Tigers GmbH zu diesem Schritt geführt, der definitiv nicht vom EHC Bayreuth gestellt wurde.
Richtig ist, dass auch wir als Stammverein gegen die GmbH eine Klage und im Resultat einen Titel für die Forderungen erwirkt haben, nachdem die GmbH die vom Verein benötigten und per Kooperationsvertrag zugesagten Zahlungen schon ab der Saison 2022/23 nicht in vereinbarter Höhe geleistet hat.
So sind auch Gegenstand des in den Pressemitteilungen der GmbH erwähnten Urteils des Landgerichtes Bayreuth vom 18.10.2023 acht Rechnungen, die Zeiträume zwischen dem 01.05.2022 bis 30.04.2023 betreffen. Mündliche und selbst schriftlich zugesagte Zahlungen sind beim EHC Bayreuth nicht eingegangen. Tatsächlich sind auch für die Folgemonate (nach Mai 2023) zugesagte und vertraglich vereinbarte Zahlungen nicht erfolgt. Soweit wir Teilzahlungen erhalten haben, waren diese nicht einmal ansatzweise dazu geeignet, die erheblichen Zahlungsrückstände der GmbH gegenüber dem EHC Bayreuth zu tilgen.
Am 31.07.2023 wurde dann der neue Kooperationsvertrag unterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte, nachdem uns seitens der Geschäftsführung glaubhaft versichert worden war, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH geordnet sind und sie deshalb auch die Lizenz für die Oberliga erhalten hat.
Bedauerlicherweise haben sich aber auch nach Unterzeichnung des neuen Kooperationsvertrages am 31.07.2023 die Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber dem EHC Bayreuth insgesamt weiter erhöht statt verringert. Zwischen der im Auftrag des EHC Bayreuth eingeleiteten Pfändungsmaßnahme und dem Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 18.10.2023 liegen damit gut drei Monate, in denen es der Geschäftsführung der GmbH nicht gelungen ist, uns Perspektiven aufzuzeigen, die zu einer deutlichen Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber unserem Stammverein geführt hätte.
Auch und vor allem im Interesse unserer Mitglieder waren wir daher gezwungen, die möglichen Vollstreckungsmaßnahmen umzusetzen. Nichts anderes wurde von uns
gegenüber der Geschäftsführung kommuniziert, auch nicht im Rahmen der anwaltlichen Korrespondenz, die natürlich parallel geführt wurde.
Selbstverständlich ist insoweit auch die Darstellung in Pressemitteilungen der Bayreuth Tigers Eishockey GmbH falsch, wir hätten „alle zukünftigen Einnahmen der Spieltage“ pfänden lassen. Der Pfändungsauftrag bezog sich nur und ausschließlich auf die eingeklagte Summe aus dem Urteil vom Landgericht Bayreuth. Sobald diese Forderung getilgt gewesen wäre, hätte sich damit automatisch gesetzlich zwingend auch die Pfändung erledigt.
Michael Schwellengreber
1. Vorsitzender
Christian Weiß
2. Vorsitzender